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Umwidmung der (nicht genutzten) Pflegesachleistung (Stand 01.01.2024)

Wenn der monatliche Geldbetrag aus der Pflegesachleistung nicht aufgebraucht worden ist, können Sie bis zu 40 Prozent davon im selben Monat in Entlastungsleistungen umwandeln.

Seit Januar 2022 müssen Sie dazu keinen Antrag mehr stellen.

Die Umwandlung der nicht genutzten Pflegesachleistung in eine Entlastungsleistung ist dann im Rahmen der Rechnungsstellung durch ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag bei der Pflegekasse möglich.

Pflegegrad        

Pflegesachleistungen  

Umwidmung der Pflegesachleistung

(max. 40%) 

Pflegegeld            
Pflegegrad 1 kein Anspruch kein Anspruch kein Anspruch
Pflegegrad 2 761 € 304,40 € 332 €
Pflegegrad 3 1.432 € 572,80 € 573 €
Pflegegrad 4 1.778 € 711,20 € 765 €
Pflegegrad 5 2.200 € 880,00 € 947 €