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Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 werden unsere Leistungen durch Ihre Pflegekasse im Rahmen des Entlastungsbetrages in Höhe von 125€ monatlich erstattet. Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Restbetrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen.

Auf Wunsch rechnen wir die Leistungen direkt mit der gesetzlichen Pflegekasse ab.

Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres (30.06. des Folgejahres) übertragen werden.