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(Stundenweise) Verhinderungspflege (Stand 01.01.2024)

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Leistungen aus der Verhinderungspflege in Höhe von € 1.612 pro Kalenderjahr.

Die bisher gültige Wartezeit von 6 Monaten seit Pflegebeginn entfällt ab 01.01.2024. 

Gründe für die Inanspruchnahme der stundenweisen Verhinderungspflege können zum Beispiel ein Arzt- oder Friseurbesuch oder ein privater Termin der Hauptpflegeperson sein.

Sollte Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung nicht genutzt werden, stehen zusätzlich € 806 aus dieser Leistungen zur Verfügung.

Verhinderungspflege muss jährlich neu bei der Pflegekasse beantragt werden.

Pflegegrad    

Verhinderungspflege durch nahe  Angehörige oder Haushaltsmitglieder - jährlich bis zu    

Verhinderungspflege durch sonstige Personen oder Pflege- bzw. Betreuungsdienste - jährlich  bis zu   

1 - -
2 € 498,00 € 2.418,00
3 € 859,50 € 2.418,00
4 € 1.147,00 € 2.418,00
5 € 1.420,50 € 2.418,00

 

Wir können Sie in dieser Zeit stundenweise betreuen oder hauswirtschaftlich unterstützen.

 

Wissenswert:

1. (Stundenweise) Verhinderungspflege kann auch nachträglich (bis zu 4 Jahre rückwirkend) beantragt werden.      (§45 SGB I)

2. Eine "Vorpflegezeit" (= Wartezeit) von 6 Monaten entfällt ab 01.01.2024. 

3. Unabhängig vom Bewilligungszeitpunkt steht die Verhinderungspflege (und ggf. anteilige Kurzzeitpflege) als        Jahresbetrag immer in vollem Umfang zur Verfügung.

4, Bei stundenweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

 

Verhinderungspflege in der Steuererklärung bei privaten Ersatzpflegepersonen 

 

Das Geld für die Verhinderungspflege müssen Sie als Ersatzpflegeperson bei der Steuererklärung immer angeben. Grundsätzlich gilt es als Einkommen und ist zu versteuern. Eine Ausnahme gilt für zwei Personengruppen: Angehörige und Menschen, die sich sittlich oder moralisch zur Übernahme der Pflege verpflichtet fühlen. Das kann auch eine enge Freundin sein. Sie dürfen jedoch nicht mehr für die Verhinderungspflege bekommen, als dem Pflegebedürftigen an Pflegegeld zusteht.

Wann ist Verhinderungspflege steuerfrei?

Nach § 3 Nr. 36 EStG sind unter den dort genannten Voraussetzungen „Einnahmen (Entgelte) für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung pflegebedürftiger Personen bis zur Höhe des Pflegegelds gem. § 37 SGB XI steuerfrei“. Dies gilt auch für die vergleichbaren weitergeleiteten Erstattungen, für die selbst beschafften Haushaltshilfen nach § 38 Abs. 4 SGB V  und für die Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI,. 

D.h., das Verhinderungspflegegeld ist steuerfrei bis zu der Gesamtsumme, die der pflegebedürftige Versicherte im Jahr an Pflegegeld bekommt:

Pflegegrad   Höchstbetrag
1  -
2 € 3.984
3 € 6.876
4 € 9.180
5 € 11.364

 

 

 

 

 

Wenn Ihnen die pflegebedürftige Person mehr als diese Summe für die Ersatzpflege zahlt, müssen Sie den darüber hinaus gehenden Betrag versteuern.

Beispiel für steuerfreie Verhinderungspflege

Bettina pflegt ihre Oma, während ihre Mutter (Hauptpflegeperson) im Juli zwei Wochen Urlaub macht. Im Oktober ist die Mutter noch einmal für eine Woche weg. Bettina (Ersatzpflegerin) bekommt von ihrer Oma für die zwei Wochen im Sommer 600 Euro und für die Woche im Herbst 300 Euro, also insgesamt 900 Euro. Die Oma hat Pflegegrad 3 und bekommt damit im Monat 545 Euro Pflegegeld. Das sind im ganzen Jahr 6.540 Euro. Mit ihren 900 Euro liegt Bettina unter der Gesamtsumme (6.540 Euro) und muss das Geld für die Verhinderungspflege somit nicht versteuern. Angeben muss sie es dennoch in ihrer Steuererklärung.