Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Einstufung in einen Pflegegrad

Am 01. Januar 2017 wurden die Pflegestufen 0 - 3 durch die Pflegegrade 1 - 5 ersetzt. Der neue Maßstab bei für die Pflegebedürftigkeit ist nicht mehr der Unterstützungsbedarf sondern die (verbliebene) Selbständigkeit der Person.

Für Interessierte und Betroffene stellt der Medizinische Dienst die Broschüren "Die Selbständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit" sowie "Informationen zur Pflegebegutachtung" auch auf seiner Internetseite bereit.

Zur Ersteinstufung eines Pflegegrades oder nach Verschlechterung zur Höherstufung setzen Sie sich einfach telefonisch mit der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse "Informationen zur telefonischen Pflegebegutachtung" und/oder den "Fragebogen für den Hausbesuch". 

Sie möchten auf die Pflegebegutachtung gut vorbereitet sein? Wir unterstützen Sie gerne!   

☎  09074 42 89 765