Pflegegeld und Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 haben Sie als Pflegegeldbezieher Anspruch auf die Umwandlung von max. 40% des Sachleistungsbetrages für unsere Unterstützungsleistungen in der Betreuung oder hauswirtschaftlichen Unterstützung. Im Gegenzug wird Ihr Pflegegeld im Folgemonat um max. 40% gekürzt. Der Umwandlungsanspruch ermöglicht es Ihnen, Leistungen in erheblich höherem Maße in Anspruch zu nehmen!
Pflegegrad |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
fiktiver Anspruch auf Pflegesachleistung |
kein Anspruch | € 724 | € 1.363 | € 1.693 | € 2.095 |
Umwandlungsanspruch aus der Pflegesachleistung (max. 40%) |
kein Anspruch | € 289,60 | € 545,20 | € 677,20 | € 838,00 |
Zahlung des gekürzten Pflegegeldes (max. 40%) |
kein Anspruch | € 189,60 | € 327,00 | € 436,80 | € 540,60 |
Leistungsbetrag der Pflegekasse |
kein Anspruch | € 479,20 | € 872.20 | € 1.114,00 | € 1.378,60 |
Pflegegeld |
kein Anspruch |
€ 316,00 | € 545,00 | € 728,00 | € 901,00 |
Mehrleistung trotz gekürztem Pflegegeld |
kein Anspruch | € 163,20 | € 327,20 | € 386,00 | € 477,60 |
Beispiel:
Herr Schuster hat Pflegegrad 2 und bezieht € 316,00 Pflegegeld im Monat.
Für seine eigenen Betreuungsleistungen und die hauswirtschaftliche Entlastung seiner Ehefrau wendet er im Juni € 424,60 auf. Nach Anrechnung des Entlastungsbetrages (€ 125,00) verbleibt ein Restbetrag von € 289,60.
Hierzu könnte Herr Schuster das Pflegegeld verwenden und es verbleibt ein Rest in Höhe von € 26,40 von seinem Pflegegeld.
Herr Schuster kann die Rechnung aber auch bei seiner Pflegekasse einreichen und im Zuge der Umwandlung über die Pflegesachleistung abrechnen lassen. Dann bezahlt diese die Rechnung im vollen Umfang von € 289,60 und er behält sein volles Pflegegeld in Höhe von € 316,00 im Juni.
Im Folgemonat kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld anteilig auf € 189,60.
Durch die Nutzung der Umwandlung hat er so aber einen Vorteil von € 163,20!
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